Um die Folgen der Energiekrise für bayerische Sport- und Schützenvereine abzufedern, wird aktuell durch die Kreisverwaltungsbehörden die sogenannte verdoppelte Vereinspauschale ausbezahlt. Im November 2022 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative der CSU-Fraktion die Verdoppelung der Vereinspauschale beschlossen. Die Sport- und Schützenvereine in Rottal-Inn erhalten dadurch im Jahr 2023 Zuschüsse in Höhe von 342.876,60 Euro. „Die erneute Verdoppelung der Vereinspauschale ist ein kraftvolles Signal in schwierigen Zeiten: Sie ist eine unbürokratische und flächendeckende Fördermaßnahme, damit die Vereine in Bayern die Herausforderungen der Energiekrise meistern können. Rund 42 Millionen Euro stehen damit bayernweit für Sport- und Schützenvereinen zur Verfügung“, sagt Landtagsabgeordneter Martin Wagle.
Um die Folgen der Energiekrise für bayerische Sport- und Schützenvereine abzufedern, wird aktuell durch die Kreisverwaltungsbehörden die sogenannte verdoppelte Vereinspauschale ausbezahlt. Im November 2022 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative der CSU-Fraktion die Verdoppelung der Vereinspauschale beschlossen. Die Sport- und Schützenvereine in Rottal-Inn erhalten dadurch im Jahr 2023 Zuschüsse in Höhe von 342.876,60 Euro. „Die erneute Verdoppelung der Vereinspauschale ist ein kraftvolles Signal in schwierigen Zeiten: Sie ist eine unbürokratische und flächendeckende Fördermaßnahme, damit die Vereine in Bayern die Herausforderungen der Energiekrise meistern können. Rund 42 Millionen Euro stehen damit bayernweit für Sport- und Schützenvereinen zur Verfügung“, sagt Landtagsabgeordneter Martin Wagle.
Insgesamt ist es nach 2020 und 2021 bereits das dritte Mal, dass die Vereinspauschale verdoppelt wird. „Vereine sind das Herzstück unseres sozialen Gefüges und von unschätzbarer Bedeutung für Kinder, Jugendliche und die gesamte Gesellschaft. Es ist unser erklärtes Ziel, dass kein Verein aufgrund zu hoher Energiekosten oder sonstiger Herausforderungen zurückbleibt“, so Wagle.
Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine werden entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Als Berechnungsgrundlage dafür dient die Mitgliederzahl, wobei Kinder, Jugendliche und behinderte Vereinsmitglieder zehnfach gewichtet werden. Zudem wird auch die Anzahl von Trainern und Übungsleiterlizenzen berücksichtigt.